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   BFH, 09.05.1967 - VII 174/65   

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https://dejure.org/1967,1429
BFH, 09.05.1967 - VII 174/65 (https://dejure.org/1967,1429)
BFH, Entscheidung vom 09.05.1967 - VII 174/65 (https://dejure.org/1967,1429)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 1967 - VII 174/65 (https://dejure.org/1967,1429)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Vorbildung für die Zulassung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung - Begriff der "entsprechenden Kenntnisse" nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 88, 485
  • BStBl III 1967, 438
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BFH, 09.05.1967 - VII 174/65
    Auszulegen ist das Gesetz selbst, der im Gesetz objektivierte und zum Ausdruck gekommene Wille des sogenannten "Gesetzgebers" (vgl. u. a. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 1, 299, 312; 11, 126, 130/131).

    Erlaubte und sich gegenseitig ergänzende Auslegungsmethoden sind die Auslegung nach dem Wortlaut der Norm (grammatische Auslegung), aus ihrem Sinn und Zusammenhang (systematische Auslegung), aus ihrem Zweck (teleologische Auslegung), auch aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (historische Auslegung); vgl. BVerfGE 11, 126, 130; auch Mattern-Meßmer, Reichsabgabenordnung, Textziffern 2603/2604.

    Der Wille des "Gesetzgebers" kann bei der Gesetzesauslegung nur insoweit berücksichtigt werden, als er im Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hat (BVerfGE 11, 126, 130; 13, 261, 268 unter B I 2).

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BFH, 09.05.1967 - VII 174/65
    Die Vorarbeiten eines Gesetzes sind für seine Auslegung allerdings mit Zurückhaltung, in der Regel nur unterstützend zu verwerten (vgl. BVerfGE 1, 299, 312; 13, 261, 268 unter B I 2).

    Der Wille des "Gesetzgebers" kann bei der Gesetzesauslegung nur insoweit berücksichtigt werden, als er im Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hat (BVerfGE 11, 126, 130; 13, 261, 268 unter B I 2).

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BFH, 09.05.1967 - VII 174/65
    Auszulegen ist das Gesetz selbst, der im Gesetz objektivierte und zum Ausdruck gekommene Wille des sogenannten "Gesetzgebers" (vgl. u. a. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 1, 299, 312; 11, 126, 130/131).

    Die Vorarbeiten eines Gesetzes sind für seine Auslegung allerdings mit Zurückhaltung, in der Regel nur unterstützend zu verwerten (vgl. BVerfGE 1, 299, 312; 13, 261, 268 unter B I 2).

  • BFH, 08.02.1966 - VII 283/64

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung als

    Auszug aus BFH, 09.05.1967 - VII 174/65
    Von den unter 2 angegebenen Gesichtspunkten aus hat der erkennende Senat im Urteil VII 283/64 vom 8. Februar 1966 (BFH 84, 491, 494/5, BStBl III 1966, 178) dargelegt, daß "entsprechende Kenntnisse" im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG bedeutet: solche Kenntnisse, die dem Zeugnis der mittleren Reife oder der Abschlußprüfung der in dieser Vorschrift genannten Anstalten, insbesondere also nach zweijährigem Besuch einer staatlich anerkannten Handelsschule, entsprechen.

    Der Senat weist erneut, wie schon in dem erwähnten Urteil in BFH 84, 491, 495, darauf hin, daß eine Auslegung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG, die unverhältnismäßig geringe Anforderungen an die Zulassung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung stellte, auch dem im Sinne des StBerG gelegenen Gedanken einer Ermöglichung der Zusammenführung der beiden steuerberatenden Berufe widersprechen würde.

  • BFH, 29.11.1966 - I 249/64

    Anspruch auf Berichtigung von Gewerbesteuermeßbescheiden nach § 36 a GewStG

    Auszug aus BFH, 09.05.1967 - VII 174/65
    Wenn sich das FG und ein Teil des Schrifttums demgegenüber auf die erwähnte Gesetzesbegründung berufen, wonach derjenige, der die Bilanzbuchhalterprüfung bestanden hat oder der eine gehobene Stellung im Berufsleben erlangt hat, den Erwerb der "entsprechenden Kenntnisse" im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG erwiesen habe, so vermag der Senat dieser Ansicht nicht zu folgen, die keinen Ausdruck im Gesetz selbst gefunden hat (vgl. dazu auch das Urteil I 249/64 vom 29. November 1966, BFH 87, 425, BStBl III 1967, 186).
  • BFH, 08.02.1966 - VII 255/64

    Erforderlichkeit eines Zeugnisses über den Erwerb einer, der mittleren Reife

    Auszug aus BFH, 09.05.1967 - VII 174/65
    Hat der Bewerber sich diese Kenntnisse angeeignet und kann er das in geeigneter Weise nachweisen (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats VII 255/64 vom 8. Februar 1966, BFH 84, 496, BStBl III 1966, 180), so ist es gleichgültig, ob er sich diese Kenntnisse ohne einen Schulbesuch im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG angeeignet hat.
  • BFH, 16.06.1964 - VII 281/63
    Auszug aus BFH, 09.05.1967 - VII 174/65
    Die Entscheidung des Senats VII 281/63 vom 16. Juni 1964 (HFR 1965, 81/82 Nr. 70) kann nicht zu einem anderen Ergebnis führen; dort war ein ganz besonders liegender Ausnahmefall gegeben, in dem sich der Beschwerdeführer große Kenntnisse in bezug auf Allgemeinbildung u. a. auch hinsichtlich einer Fremdsprache, verschafft hatte.
  • BFH, 22.12.1970 - VII R 111/69

    Ausbildung - Prüfung - Bürogehilfe - Kaufmännische Lehre -

    Die fachliche Vorbildung der staatlich anerkannten zweijährigen Handelsschule sei auch nicht "für die Allgemeinbildung als verbraucht" anzusehen; die Vorentscheidung weiche insoweit von dem Urteil des erkennenden Senats VII 174/65 vom 9. Mai 1967 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 88 S. 485 -- BFH 88, 485 --, BStBl III 1967, 438) ab.

    Das von der Klägerin angegebene erwähnte Urteil VII 174/65 vom 9. Mai 1967 steht hiermit nicht im Widerspruch.

  • BFH, 09.05.1967 - VII 173/65

    Vorliegen der nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) erforderlichen

    Wie der Senat in dem Urteil VII 174/65 vom 9. Mai 1967 dargelegt hat, vermögen derartige Umstände nicht für die Frage des Vorliegens der Allgemeinbildung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG erheblich zu sein.

    Auf die Gründe des Urteils in der Sache VII 174/65 wird insoweit Bezug genommen.

  • BFH, 12.11.1974 - VII R 112/73

    Beendigung der Ausbildung - Bestandene Abschlußprüfung - Verbandsprüfer -

    Eine Gleichsetzung mit den in § 6 Abs. 1 Nr. 2 StBerG a. F. (§ 118 a Abs. 2 Nr. 2 StBerG n. F.) genannten Vorbildungsvoraussetzungen hat die Rechtsprechung bisher nur für die nach dreijähriger Fachausbildung abgelegte Steuerinspektorenprüfung und für die Ablegung der Bilanzbuchhalterprüfung für angebracht gehalten (BFH-Urteile vom 8. März 1966 VII 141/65, BFHE 85, 61, BStBl III 1966, 234; vom 9. Mai 1967 VII 170/65, BFHE 88, 481, BStBl III 1967, 437, und vom 9. Mai 1967 VII 174/65, BFHE 88, 485, BStBl III 1967, 438).
  • BFH, 25.05.1971 - VII R 55/69

    Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen - Allgemeinbildung - Nachweis - Klassen

    Zu berücksichtigen ist, daß der erkennende Senat im Hinblick darauf, daß auch das Abschlußzeugnis einer zweijährigen Handelsschule für die Erfüllung der Voraussetzung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG ausreicht, auch für den Erwerb "entsprechender Kenntnisse" u. a. mindestens eine ausreichende Note in einer Fremdsprache gefordert hat (vgl. z. B. das Urteil VII 174/65 vom 9. Mai 1967, BFH 88, 485, BStBl III 1967, 438, 440 am Ende).
  • BFH, 10.04.1973 - VII R 122/71

    Mehrjähriges Praktikum - Finanzschüler - Lehrzeit im steuerberatenden Beruf

    Die Bilanzbuchhalterprüfung ist der in § 6 Abs. 1 Nr. 2 StBerG a. F. erwähnten Kaufmannsgehilfenprüfung schon deshalb mehr als gleichwertig, weil sie besonders erfahrenen Buchhaltern bestätigt, daß sie das betriebliche Rechnungswesen einschließlich der Bilanzierung beherrschen und die daraus zu gewinnenden Erkenntnisse auszuwerten verstehen (vgl. Urteil des BFH vom 9. Mai 1967 VII 174/65, BFHE 88, 485, BStBl III 1967, 438).
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